Trotz der momentan schweren Situation bleiben wir unserem Motto "Sport um des Sportes Willen" treu!

 

Aus diesem Grund bieten wir heuer über die Wintermonate paralell zu unseren Luftdrucktrainings die Möglichkeit an,

das individuelle Ziel- und Abzugsverhalten aller Schützen zu verbessern.

 

Dazu steht uns ein professionelles Analysegerät zur Verfügung.

 

Damit können die letzten Sekunden vor und  der Moment der Schußabgabe digital, auch im Trockentraining, angezeigt werden.

Dieses Gerät ist nach vorheriger Absprache für ALLE WAFFEN IN ALLEN KALIBERN nutzbar!

Unsere Schießausbilder sind auch gerne bereit diese mobile Anlage extern für andere Vereine zu betreiben.

 

Somit bieten wir zusätzlich zu unserem Schießkino eine weitere Möglichkeit an, die Handhabungssicherheit und die Schießfertigkeit zu verbessern.

Das erste Halbjahr 2021 war für uns alle nicht gerade einfach.

Um so mehr freut es uns, wieder einige Großkaliber-Trainings durchführen zu dürfen.

Die voraussichtlichen Schießtage sind im Kalender ersichtlich.

 

Unsere Auflagen haben sich zum letzten Jahr nicht geändert.

Allerdings ist beim Check-in ein gültiger 3G Nachweis vorzuweisen!

 

Gut Schuß und bleibt gesund,

der Vorstand

Neue Bestimmungen für die Durchführung von Schießvorhaben mit nicht im ÖBH eingeführten Waffen- und Munitionsarten.

In letzter Zeit ist es auf militärischen Schießplätzen vermehrt zu Beschädigungen der Zielaufbauten durch neuartige Munitionstypen gekommen. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, die Daten der verwendeten Waffen und Munition zu sammeln, um Regressforderungen vorzubeugen.

Es ist das zum Download bereitgestellte Formular ausgefüllt mitzubringen, um die Anmeldung beim Check-In nicht unnötig zu verlängern.

--> ZUM FORMULAR <--

Die dadurch gesammelten Daten dienen als Grundlage für eine sicherheitstechnische Bewertung seitens des Amtes für Rüstung und Wehrtechnik.

Daraus ergibt sich wiederum die Genehmigung für zukünftige Schießvorhaben.

 

--> Beispiel für das Waffen- und Munitionsdatenblatt

Aufgrund der Lockerung der COVID-19-Maßnahmen der Bundesregierung ist es ab sofort wieder möglich Großkaliber-Schießen zu veranstalten.

Allerdings sind wir durch die Verordnungen der Bundesregierung und Befehle seitens des Österreichischen Bundesheeres zur strikten Einhaltung von Verhaltensregeln verpflichtet.

Zusätzlich zu der geltenden Schießplatzordnung sind wir zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:

  1. Ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen ist am gesamten Schießplatzgelände ausnahmslos einzuhalten.
  2. Angehörige einer Risikogruppe wird dringlich empfohlen an unseren Trainings nicht teilzunehmen.
  3. Das gleichzeitige Betreten des Check In Bereiches ist auf zwei Personen beschränkt.
  4. Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes am Schießplatz wird empfohlen.
  5. Bei Betreten des Schießplatzes hat jeder Schütze seine Hände zu desinfizieren. Bei Bedarf sind Desinfektionsmittel auf den Schießbahnen verfügbar.
  6. Kontaktflächen werden durch die Schießorganisation regelmäßig gereinigt. Türen sind nach Möglichkeit offen zu halten.
  7. Die Verwendung von Leihwaffen ist nur eingeschränkt und mit Handschuhen gestattet.
  8. Gehörschutzbügel und Schutzbrillen können derzeit nicht ausgeliehen werden.
  9. Jeder Schütze hat sich beim Betreten und Verlassen der Schießbahnen mit Namen und Uhrzeit in die aufliegenden Listen einzutragen.
  10. Den Anweisungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln hat einen Platzverweis zur Folge.
  11. Es gelten die COVID-19-Bestimmungen der Bundesregierung und des Österreichischen Schützenbundes.

 

Weiterführende Links:

http://www.schuetzenbund.at/oesb/stories/news/2020/2020-07-03_oesb-empfehlungen-covid-19-lv-novelle-1_juli2020(1).pdf

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162

Wir ersuchen euch diese Regeln einzuhalten, um die Möglichkeit zur Ausübung unseres Sportes zu ermöglichen.

Für die Sektionsleitung

Andreas

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