Schießplatzordnung

  1. Dem Leitenden (gelbe Warnweste) obliegt die Verantwortung über das gesamte Schießen. Er erteilt die Feuerfreigabe.
  2. Für die Sicherheit sind der Sicherheitsoffizier und dessen Standaufsichten (orange Warnwesten) zuständig. Sie weisen den Schützen die Ziele zu und überprüfen vor Verlassen des Standes die Sicherheit an den Waffen.
  3. Den Anordnungen dieser Personen ist unverzüglich Folge zu leisten.
  4. Für das Schießen zugelassen sind
    • Aktive Mitglieder des HSVL Sektion Schießen
    • Anwärter
  5. Für das Schießen nicht zugelassen sind
    • Personen gegen die ein Waffenverbot besteht
    • Personen, welche gegen die Schießordnung verstoßen
    • Personen, die den Richtlinien der Sektion nicht entsprechen
    • Minderjährige ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten
  6. Erlaubt sind Faustfeuerwaffen, Repetier- und Selbstladebüchsen bis zu einem Kaliber von 9 mm.
  7. Flinten, sowie Geschosse, die die Zielscheiben übermäßig beanspruchen bzw. das erlaubte Kaliber überschreiten, sind verboten.
  8. Der Schießplatz darf nur mit entladenen Waffen betreten werden.
  9. Jeder Schütze hat sich beim Betreten einer Registrierung zu unterziehen und eine Haftungsausschlusserklärung zu unterschreiben.
  10. Während des Schießens ist ein Gehörschutz zu tragen.
  11. Am Schießplatz dürfen Faustfeuerwaffen nur entladen und geholstert, Langwaffen nur mit geöffnetem Verschluss bzw. „gebrochen“ geführt werden.
  12. Ein Hantieren bzw. Zielübungen dürfen nur in der dafür vorgesehenen „Fummelecke“ mit entladener Waffe durchgeführt werden, wobei die Hauptschussrichtung eingehalten werden muss.
  13. Waffen dürfen erst am Stand, auf Anweisung des Sicherheitspersonals, geladen werden.
  14. Vor Verlassen des Standes ist die Waffe zu entladen und vom Sicherheitspersonal überprüfen zu lassen.