Schießplatzordnung
- Dem Leitenden (gelbe Warnweste) obliegt die Verantwortung über das gesamte Schießen. Er erteilt die Feuerfreigabe.
- Für die Sicherheit sind der Sicherheitsoffizier und dessen Standaufsichten (orange Warnwesten) zuständig. Sie weisen den Schützen die Ziele zu und überprüfen vor Verlassen des Standes die Sicherheit an den Waffen.
- Den Anordnungen dieser Personen ist unverzüglich Folge zu leisten.
- Für das Schießen zugelassen sind
- Aktive Mitglieder des HSVL Sektion Schießen
- Anwärter
- Für das Schießen nicht zugelassen sind
- Personen gegen die ein Waffenverbot besteht
- Personen, welche gegen die Schießordnung verstoßen
- Personen, die den Richtlinien der Sektion nicht entsprechen
- Minderjährige ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten
- Erlaubt sind Faustfeuerwaffen, Repetier- und Selbstladebüchsen bis zu einem Kaliber von 9 mm.
- Flinten, sowie Geschosse, die die Zielscheiben übermäßig beanspruchen bzw. das erlaubte Kaliber überschreiten, sind verboten.
- Der Schießplatz darf nur mit entladenen Waffen betreten werden.
- Jeder Schütze hat sich beim Betreten einer Registrierung zu unterziehen und eine Haftungsausschlusserklärung zu unterschreiben.
- Während des Schießens ist ein Gehörschutz zu tragen.
- Am Schießplatz dürfen Faustfeuerwaffen nur entladen und geholstert, Langwaffen nur mit geöffnetem Verschluss bzw. „gebrochen“ geführt werden.
- Ein Hantieren bzw. Zielübungen dürfen nur in der dafür vorgesehenen „Fummelecke“ mit entladener Waffe durchgeführt werden, wobei die Hauptschussrichtung eingehalten werden muss.
- Waffen dürfen erst am Stand, auf Anweisung des Sicherheitspersonals, geladen werden.
- Vor Verlassen des Standes ist die Waffe zu entladen und vom Sicherheitspersonal überprüfen zu lassen.